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Unser Büro verfügt über ausgebildete

COVID-19 Beauftragte

welche gerne Ihre Veranstaltung in Bezug auf erforderliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen unterstützen.

Die aktuelle COVID-9-Lockerungsverordnung schreibt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Personen und für Gastbetriebe mit mehr als 50 Sitzplätzen, sowie bei Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen einen COVID-19-Beauftragten vor. Dieser ist für Fragen bezüglich der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen und die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzeptes zuständig.